Coronabestimmungen zum Jahresende, keine Vereinsveranstaltung mehr möglich

Nach der neuen Coronavorschrift, besteht eine Kontaktbeschränkung Verordnung ab dem 28.12.2021 auf 10 Personen, im Innen und Außenbereich. Ein gemeinsames Treffen ist deshalb bis auf weiteres nicht mehr möglich.